14g. Restituiertes NS-Raubgut: Der Hammerflügel des „Deutschen Ordens“
Während der NS-Herrschaft hatte der Raub von Kunstsammlungen, Immobilien und Wertpapieren, aber ebenso von Alltags- und Wertgegenständen, Büchern, Musikinstrumenten und Musiknotendrucken System. Täter*innen waren sowohl Nationalsozialist*innen als auch von Profitgier getriebene Personen ohne Parteibuch. Dabei nutzten sie die Notlage jener Menschen aus, die vom NS-Regime verfolgt wurden und entzogenen ihnen ihr Eigentum und Privatbesitz. Die NS-Behörden enteigneten nicht nur den Besitz von Juden und Jüdinnen, sondern auch jenen, von Vereinen und Organisationen, die dem NS nicht nahestanden und aufgelöst wurden.

So kam es, dass etwa der römisch-katholischen Gemeinschaft „Deutscher Orden“ ein 1810 angefertigter Rosenberger Hammerflügel entzogen wurde. Diese im mährisch-schlesischen Bruntál (dt. Freudenthal) ansässige Ordensgemeinschaft wurde nach der Einrichtung des Protektorates Böhmen und Mähren im März 1939 durch den „Stillhaltekommissar“ aufgelöst und dessen Besitz unter den NS-Machthabern aufgeteilt. In diesem Zusammenhang kam dieser Hammerflügel 1940 an das Kunsthistorische Museum in Wien und in weiterer Folge an die mdw*. Die Provenienzforscherin Monika Löscher konnte durch ihre umfangreichen Recherchen die Entzugs- und Erwerbungswege dokumentieren. In Zusammenarbeit mit der Israeltischen Kultusgemeinde Wien ließ sich der nach 1945 wiedergegründete „Deutsche Orden“ als rechtmäßigen Eigentümer ermitteln. Der Kunstrückgabebeirat der Kommission für Provenienzforschung entschied daraufhin (im Jahr 2019) die Restitution des Hammerflügels. Umgesetzt wurde diese schließlich im Frühjahr 2023, wobei das Instrument der mdw* als Dauerleihgabe des „Deutschen Ordens“ zur Verfügung steht.